• Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
    Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.
    Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um ein bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln. Die Leitstellen informieren auf ihren Homepages, welcher regionale Partner für sie tätig ist. Das Bundesamt veröffentlicht ebenfalls diese Liste (siehe Menüpunkt Leitstellen/Regionalpartner)

 

  • Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

 

  • Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.

 

  • Die Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.

 

  • Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.