Die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes in Köln arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und prüft im Rahmen der Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ Anträge und Verwendungsnachweise zur Bezuschussung von Unternehmensberatungen für KMU`s.
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Wie angekündigt wird die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen know-hows zum 1. Januar 2023 durch die neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU abgelöst. Sie ist am 23.12.2022 im Bundesanzeiger erschienen (BAnz AT 23.12.2022 B1).
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Die „neue Richtlinie“ und die „neuen Merkblätter“ finden sie wie gewohnt in unserem Hauptmenü.
Die Antragstellung, etc. erfolgt wie bisher über die „Button“ auf unserer Homepage,
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