Das Beratungsförderprogramm des Bundes mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist bis zum 31.12.2020 gültig. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.
Gefördert werden Unternehmensberatungen, die von freiberuflichen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.
Über die Leitstelle Köln können Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe einen Antrag auf Förderung stellen und nach Abschluss der Beratung den Verwendungsnachweis einreichen.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die bisher geltende Rahmenrichtlinie zur Beratungsförderung im Wesentlichen unverändert um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert.
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Im Einzelnen gilt die Beratungsförderung ab 01.01.2021 bis 31.12.2022 wie folgt:
Anträge auf Förderung einer Unternehmensberatung für den Zeitraum der Verlängerung können ab dem 01.01.2021 gestellt werden.
Für alle Anträge kann dem antragstellenden Unternehmen die unverbindliche Inaussichtstellung der Förderung erst erteilt werden (Zusendung des Informationsschreiben), wenn das gewählte Beratungsunternehmen sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert hat und die Registrierung vom BAFA freigeschaltet ist.
Für die Auswahl des Beratungsunternehmens, die Registrierung und die Aufrechterhaltung der Freischaltung gelten ab dem 01.01.2021 erweiterte Anforderungen. (siehe Merkblatt)
Erweitert wurden ebenfalls die Anforderungen an den Beratungsbericht. (siehe Merkblatt)
Die aktuelle Merkblätter zur Beratungsförderung finden Sie u.a. im Hauptmenü