Nutzen auch Sie unsere kostenlose Dienstleistung. Wir helfen gerne weiter.
Sie haben Interesse an einer Unternehmensberatung mit öffentlicher Förderung und haben Fragen? Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf oder nutzen Sie unsere Sprechstunde (jeden Montag von 10-12 Uhr).
Wir helfen gerne weiter. Wir, die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, sind vom Bundesamt für Finanzen und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt, Ihnen behilflich zu sein und stehen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Auch als Jungunternehmen haben Sie den Anspruch auf eine Förderung. Existiert Ihr Unternehmen bei Antragseingang keine 12 Monate, ist ein Gespräch bei einem unserer Regionalpartner notwendig. Dieses Gespräch ist informell und kostenlos und kann telefonisch, vor Ort oder Online durchgeführt werden. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung, welche über das BAFA-Portal hochgeladen wird.
In 5 Schritten zur Förderung
1. Wählen Sie einen Berater:in aus
Als Unternehmer:in liegt es in Ihrer Verantwortung, das Beratungsthema festzulegen und eine passende Berater:in auszuwählen. Worauf Sie bei der Beraterauswahl achten sollten, lesen Sie hier.
Bei der Auswahl sollten Sie darauf achten, dass die Berater:in über das erforderliche Fachwissen und die entsprechende Expertise verfügt. Sie können verschiedene Möglichkeiten nutzen, um potenzielle Berater:innen zu finden, wie beispielsweise eine Online-Suche über Google oder die Nutzung von Beraterverbänden wie dem Verband der KMU-Berater oder dem Bundesverband der Unternehmensberater. Auch Ihr bestehendes Netzwerk, zu dem beispielsweise Steuerberater oder Rechtsanwälte gehören, kann Ihnen bei der Suche behilflich sein
WICHTIG: Klären Sie auf jeden Fall ab, dass eine BAFA-Zertifizierung vorliegt.
2. Online-Antrag beim BAFA stellen.
Der Antrag auf Förderung von Unternehmensberatungen wird online über ein Portal der BAFA gestellt. Dort werden Ihre Unternehmensdaten und Kontaktdaten abgefragt. Zusätzlich werden Informationen wie das Gründungsdatum, die Anzahl der Beschäftigten sowie die Jahresbilanzsumme oder der Umsatz benötigt. Bei der Auswahl des Branchenschlüssels erhalten Sie hier Unterstützung.
3. BAFA-Informationsschreiben abwarten.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft unsere Leitstelle die formalen Fördervoraussetzungen. Anschließend erhalten Sie ein Informationsschreiben, in dem Ihnen eine unverbindliche Inaussichtstellung (Zuwendungsbescheid) der Förderung für Ihr Unternehmen mitgeteilt wird.
Dieses Schreiben erhalten Sie von uns in der Regel per Mail innerhalb 24 Stunden nach Abgabe Ihrer Daten, bzw. am darauffolgenden Werktag.
4. Beratungsvertrag abschließen.
Nach Erhalt des Informationsschreibens (Zuwendungsbescheid) können Sie den Beratungsvertrag unterzeichnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beratung erst nach Erhalt des Informationsschreibens beginnen darf. Bereits begonnene Beratungen sind nicht förderfähig.
Die Förderung umfasst ausschließlich konzeptionelle und individuelle Beratungsleistungen, die sich mit wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung befassen.
5. Abrechnung
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen Sie den Verwendungsnachweis und weitere Abrechnungsunterlagen im BAFA-Portal hochladen. Nutzen Sie dazu bitte den Upload Bereich der BAFA. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Verwendungsnachweis" auf der Website des BAFA.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgen nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Unsere Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes führt vorab eine Überprüfung durch und gibt Ihnen Hinweise und Tipps, damit Ihre Unterlagen bei der abschließenden Prüfung durch das BAFA keinen Grund zur Ablehnung geben.