Beratungsinhalte und Bericht

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Konzeptionell ist eine Beratung, wenn sie der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer Entscheidungshilfe bietet (Hilfe zur Selbsthilfe). Dies ist dann der Fall, wenn die Beraterin oder der Berater eine Analyse im Rahmen des Beratungsauftrages durchführt, Schwachstellen und deren Ursachen feststellt sowie darauf aufbauend Vorschläge zur Verbesserung einschließlich konkreter Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis vorlegt.

Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.

Ablauf einer konzeptionellen Beratung

Die Beraterin bzw. der Berater

  • bespricht die speziellen Probleme mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer und verschafft sich einen ersten Eindruck über die Unternehmenssituation,

  • stellt den Ist-Zustand des Unternehmens fest. Sie bzw. er nimmt den Betrieb oder einen Teilbereich kritisch unter die Lupe,

  • analysiert die Ist-Situation des Unternehmens im Rahmen des Beratungsauftrages (= Analyse),

  • untersucht sorgfältig die Ursachen der einzelnen Schwachstellen (= Benennung der Schwachstellen und deren Ursachen),

  • erarbeitet darauf aufbauend Verbesserungsvorschläge (= Handlungsempfehlungen) und Anleitungen zur Umsetzung der Vorschläge in die betriebliche Praxis,

  • unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die ökologische Nachhaltigkeit.

Eine konzeptionelle Beratung darf sich folglich nicht auf eine Analyse und die Schwachstellenbenennung beschränken, selbst wenn sie von hervorragender Qualität sein sollte.

Ausschlaggebend für eine mögliche Förderung ist, dass betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen entwickelt und Anleitungen zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen in die betriebliche Praxis gegeben werden. Nur auf dieser Grundlage können wir und das BAFA bewerten, ob die Beratung den Richtlinienanforderungen genügt und so eine Förderung gerechtfertigt ist.

Das beratene Unternehmen benötigt somit neben der am Beratungsauftrag orientierten Analyse überzeugende, betriebsbezogene und vor allem realisierbare Verbesserungsvorschläge zur Lösung seiner Probleme und Hinweise dazu, wie diese Vorschläge umgesetzt werden sollen.

Die Verbesserungsvorschläge und Anleitungen müssen konkrete Aussagen dazu enthalten, was vom beratenen Unternehmen nach den Feststellungen, Bewertungen und Überlegungen der Beraterin bzw. des Beraters zur Lösung seiner Probleme zu tun ist.

Sie müssen auf die finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten des beratenen Unternehmens ausgerichtet sein, um eine realisierbare Umsetzung zu gewährleisten. Soweit sich verschiedene Lösungsmöglichkeiten ergeben, muss sich die Beraterin bzw. der Berater mit ihren Vor- und Nachteilen befassen und begründen, welcher Alternative der Vorzug zu geben ist. Allgemeine Ratschläge wie z. B. „Entwicklung von Abrechnungssystemen zum Zwecke der Umsatzsteigerung und Kostenreduzierung“, „Werbung ist zu verstärken“, „Setzen von Produktprioritäten“, „Straffere Organisation der Produktion“ sind nicht ausreichend. Vielmehr müssen die Vorschläge im Einzelnen, auf die konkreten Verhältnisse des beratenen Unternehmens bezogen, erläutert werden.

Beratungsbericht

Die Beratungsleistung muss von der Beraterin bzw. dem Berater in einem schriftlichen, individuellen Beratungsbericht niedergelegt und der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer ausgehändigt werden. Er dient dem beratenen Unternehmen als Arbeitsgrundlage und Nachweis für die durchgeführte Beratung.

Die Bewilligungsbehörde, die über den Förderantrag entscheidet, kann nur anhand des Beratungsberichts beurteilen, inwieweit die jeweilige Beratung der wirtschaftspolitischen Zielsetzung des Förderprogramms und den Mindestanforderungen der Förderrichtlinie entspricht. Der Bericht muss deshalb einen individuellen Bezug zum beratenen Unternehmen unter Berücksichtigung des Beratungsauftrags enthalten. Die Förderrichtlinie stellt keine Anforderungen an den Textumfang des Beratungsberichts.

Grundsätzlich muss im Beratungsbericht

  • kurz und präzise der Beratungsgegenstand umrissen,

  • die Ist-Situation des beratenen Unternehmens im Rahmen des Beratungsauftrages analysiert,

  • die im einzelnen ermittelten Schwachstellen und ihre Ursachen aufgezeigt und benannt,

  • entsprechende betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in die Betriebspraxis gegeben und

  • der Fragebogen zur Einbindung der bereichsübergreifenden Grundsätze des ESF Plus ausgefüllt werden.

Es muss eine ausreichende Übereinstimmung zwischen Beratungsauftrag und Beratungsbericht bestehen.

Nachträgliche Ergänzungen des Beratungsberichtes sind nur möglich, soweit es sich um weitere Details zu bereits im Bericht enthaltenen Themen handelt.

Kein Beratungsbericht im Sinne der Förderrichtlinie sind bloße Beschreibungen erbrachter Leistungen durch die Beraterin bzw. den Berater (sog. Tätigkeitsnachweis). Ebenso wenig genügen reine Projektbeschreibungen oder Beratungsberichte in Form von Skizzen, lehrbuchartige Ausführungen oder aus vorgefertigten Bestandteilen und gleichlautenden Passagen bestehende Texte. Auch der Hinweis, es sei alles mündlich ausreichend besprochen worden, entspricht nicht den Berichtsanforderungen.

Der Beratungsbericht muss eine vom beratenen Unternehmen (Antragstellenden) mit Datum abgezeichnete Erklärung beinhalten, dass der Bericht die tatsächlich erbrachte Beratungsleistung dokumentiert. Sollten weitere Leistungen durch die Beraterin bzw. den Berater erbracht worden sein, ist dies ebenfalls zu vermerken.

Darüber hinaus ist von der durchführenden Beraterin bzw. dem durchführenden Berater im Bericht mit Datumsangabe unterschriftlich zu bestätigen, dass der Bericht von ihr bzw. ihm selbst erstellt wurde und alle tatsächlich durchgeführten Beratungsleistungen beinhaltet.