Fallstricke

Damit Ihr Kunde/Kundin möglichst schnell den nicht rückzahlbaren Zuschuss erhält, möchten wir auf die häufigsten Fehler im Verfahren hinweisen. So vermeiden Sie und das Unternehmen Rückfragen und sparen Zeit sowie zusätzlichen Arbeitsaufwand.

  • Häufig entspricht der eingereichte Zahlungsnachweis nicht den Anforderungen der Richtlinie. Erforderlich ist ein von der Bank zur Verfügung gestellter Kontoauszug (Papierform oder Onlinekontoauszug). Möglich ist auch eine Bestätigung der Bank (Stempel und Unterschrift der Bank) als Nachweis zur Zahlung der Beratungskosten einzureichen. Selbst erstellte Onlinebelege wie Star Money Auszüge oder Umsatzanzeigen sind als Nachweis nicht ausreichend.

  • Eine digitale Unterschrift wird seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht anerkannt. Alle Formulare (Verwendungsnachweisformular, De-minimis Erklärung, EU/KMU Erklärung) sowie der Beraterbericht sind handschriftlich zu unterschreiben.

  • Die "bereichsübergreifenden Grundsätze des ESF Plus" müssen im Beraterbericht inkludiert sein (eine PDF-Datei). Außerdem müssen alle Fragen beantwortet werden. Ist mindestens eine Frage mit 'ja' beantwortet, bedarf es keiner weiteren Erklärung im Bericht.

  • Beachten Sie, dass erst nach Erhalt einer unverbindlichen Inaussichtstellung (Zuwendungsbescheid), mit der Unternehmensberatung begonnen werden.

  • Achten Sie darauf, dass der Beratungszeitraum und die Beratungstage, welche im Bericht ausgewiesen wurden, im Verwendungsnachweisformular identisch sind.