Das Förderprogramm

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gefördert.

Es dient der Stärkung des unternehmerischen Know-hows und der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes (KMU) sowie von Angehörigen der Freien Berufe.

Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beratern und Beraterinnen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Wer kann am Programm teilnehmen?

Gefördert werden Unternehmen im Haupterwerb und im Nebenerwerb sowie Unternehmensübernahmen.
Weitere Voraussetzung:

Sitz/Geschäftsbetrieb in Deutschland

<50 Mio. Jahresumsatz oder
<43 Mio. Jahresbilanzsumme
<250 Mitarbeiter

Nähere Angaben finden Sie hier.

Förderfähige Beratungsschwerpunkte

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Das Förderprogramm unterstützt auch Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B.

  • Fachkräftesicherung und -bindung,

  • Kosteneinsparungen oder

  • Anpassung des Geschäftsmodells,

  • gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter,

  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur

  • ökologischen Nachhaltigkeit.

Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist. Diese Regelung gilt nicht für z.B. Physiotherapeuten oder Tierärzte. Sind Sie unsicher? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Merkblatt des Bundesamtes für Finanzen und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu den Beratungsinhalten

Beratungsdauer

Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Ein Tag wird hierbei mit 8 Stunden angesetzt. Demnach ergibt sich eine maximale Beratungszeit von 40 Stunden. Die jeweiligen Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden.

Die jeweilige Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens abgerechnet werden.

Wie hoch werden die Beratungen gefördert?‎

Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt einheitlich 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Unternehmen im Geltungsbereich der alten Bundesländer 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschuss 80% der Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro. Für die Regionen Berlin, Leipzig, Lüneburg und Trier gibt es eine Sonderregelung.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.

Die am 23. Dezember 2022 herausgegebene Bekanntmachung der Richtline steht hier zur Verfügung. Die Geltungsdauer der Richtlinie ist vom 01.01.2023 – 31.12.2026.